In der aktuellen Situation möchen wir Sie bitten, sich vorab mit Fahrscheinen zu bevorraten, damit Sie zu jeder Zeit einen gültigen Fahrschein vorlegen können, auch wenn aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kein Verkauf in den Bussen stattfindet. Fahrscheine gibt es in Vorverkaufsstellen (hier), Kiosken und an den Fahrscheinautomaten in den Bahnhöfen im Verkehrsgebiet.
Grund hierfür ist, dass der Fahrscheinverkauf zum Schutz des Fahrers bis auf Widerruf ausgesetzt ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen nach wie vor gelten: jeder Fahrgast muss sich vor Fahrtantritt mit einem gültigen Fahrschein versehen, siehe § 6 Beförderungsbedingungen. Kommt der Fahrgast dieser Pflicht nicht nach, so ist er zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, s. § 9 Beförderungsbedingungen.
Diese mit der Genehmigungsbehörde (LNVG) abgestimmte Regelung gilt ab sofort für zunächst 6 Wochen bis zum 15. Mai 2020.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre KVG Braunschweig und der Verkehrsverbund Region Braunschweig