KVG Braunschweig

3G Regelung in den Bussen der KVG Braunschweig: Start ab 24.11.2021

Ab Mittwoch, dem 24.11.2021 gilt für die Fahrgäste in allen Bussen der KVG Braunschweig die 3G-Regelung. Dies bedeutet, es ist den Fahrgästen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern (inkl. Berufschüler) sowie Kindern unter 6 Jahren, nur noch erlaubt, den öffentlichen Personenverkehr zu benutzen, wenn sie die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) erfüllen. Die Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis entweder in Papierform oder digital auf dem Handy mit sich zu führen.

 

In den Bussen der KVG Braunschweig werden regelmäßig schwerpunktmäßige und stichprobenhafte Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regel durchgeführt. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden, Ordnungsämtern und der Polizei. Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihre Nachweise auf Verlangen dem Fahr- und Kontrollpersonal vorzuzeigen. Fahrgäste, die über keinen gültigen Nachweis verfügen, dürfen die Fahrt nicht fortsetzen.

Die Pflicht zum Tragen einer zulässigen Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch weiterhin. 

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