Ab morgen, 1. Dezember 2021, gilt in nahezu allen Kommunen in Niedersachsen und damit auch im Verkehrsgebiet der KVG die Warnstufe 2 (2Gplus-Regel).
Mit Warnstufe 2 gilt in vielen Bereichen auch die FFP2-Maskenpflicht, allerdings nicht bei der Nutzung des ÖPNV (Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. November 2021 § 4, § 4, Absatz 1 a).
Eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gilt laut Verordnung erst ab Warnstufe 3.
Daher gilt weiterhin, dass Fahrgäste in allen Bussen eine medizinische oder FFP2 Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
Die KVG empfiehlt aber das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit mindestens FFP2-Standard.
In den Bussen gilt außerdem weiterhin die 3G - Regel.